Im Rahmen der Nachprüfung wird der Einbau und die Funktionalität der eingebauten Avionik (Funk und Transponder)
von mir als prüfberechtigter Avionik-Prüfer geprüft und bescheinigt.
Es wird geprüft:
- die Vollständigkeit der Zulassungsbescheinigungen und die Konformität mit den eingebauten Geräten
- der Einbau entsprechend den Herstelleranweisungen (mechanisch und elektrisch)
- die Funktionalität:
> bei Funkgeräten durch einen Werkstattflug durch Funkkontakt zwischen dem Flugzeug und einer Bodenstation
> bei Transpondern durch einen vom DAeC/DULV anerkannten Ramp-Tester sowie im Rahmen eines Prüffluges durch
Kontaktaufnahme mit einer Flugverkehrskontrollstelle
> bei Mode-S-Transpondern zusätzlich der Transponder-Code mit der entsprechenden Code-Zuteilung