Jahresnachprüfung

Jahresnachprüfung

Durchführung einer Nachprüfung:

Das verkehrszugelassene Ultraligth (UL) unterliegt in Zeitabständen von 12 Monaten der Nachprüfpflicht. Bei der Nachprüfung stelle ich fest, ob das UL noch lufttüchtig ist und den Angaben im zugehörigen Gerätekennblatt entspricht (Musterkonformität).

Weiterhin wird geprüft, ob die Angaben in der zugehörigen Massenübersicht mit Ausstattungs- und Ausrüstungsliste stimmen. Ferner wird die Durchführung von vorgeschriebenen LTA's  gecheckt.
Um sich von der Lufttüchtigkeit des Gerätes zu überzeugen, wird anhand eines Prüfprotokolls (Checkliste) eine augenscheinliche und meßtechnische Kontrolle der relevanten Bauteile durchgeführt.

Ein Werkstattflug rundet das Prüfprogramm ab.
Folgende Dokumente sollten zur Jahresnachprüfung vorhanden sein:
  • Eintragungsschein und Lufttüchtigkeitszeugnis
  • letzter Nachprüfschein (bzw. Stückprüfschein und -prüfprototoll)
  • Stück-/Nachprüfschein des Rettungsgerätes und Einbaukonfiguration
  • Ausstattungs- und Ausrüstungsliste
  • Letzter gültiger Wägebericht
  • Protokoll der letzten Avionik-Prüfung
  • Versicherungsnachweis
  • Zulassungsurkunde der Bundesnetzagentur
  • Service- und Reparaturnachweise

Nach abgeschlossener Nachprüfung wird ein Prüfprotokoll erstellt. Ist die Prüfung ohne Mängel erfolgreich abgeschlossen, wird ein Nachprüfschein ausgestellt. Dieser dient dem Pilot oder Halter als Nachweis für die erfolgte Nachprüfung zur Aufrechterhaltung der Verkehrszulassung.

Von allen Unterlagen, die im Rahmen der Jahresnachprüfung erstellt werden, erhalten Sie Kopien für:
  • Halter
  • DAeC/ DULV und
  • Prüfer

Avionikprüfung

Im Rahmen der Nachprüfung wird der Einbau und die Funktionalität der eingebauten Avionik (Funk und Transponder) 
von mir als prüfberechtigter Avionik-Prüfer geprüft und bescheinigt.

Es wird geprüft:
  • die Vollständigkeit der Zulassungsbescheinigungen und die Konformität mit den eingebauten Geräten
  • der Einbau entsprechend den Herstelleranweisungen (mechanisch und elektrisch)
  • die Funktionalität:
    > bei Funkgeräten durch einen Werkstattflug durch Funkkontakt zwischen dem Flugzeug und einer Bodenstation
    > bei Transpondern durch einen vom DAeC/DULV anerkannten Ramp-Tester sowie im Rahmen eines Prüffluges durch 
       Kontaktaufnahme mit einer Flugverkehrskontrollstelle
    > bei Mode-S-Transpondern zusätzlich der Transponder-Code mit der entsprechenden Code-Zuteilung
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